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Die Gründungsmitglieder treffen sich am Feuerwehrhaus Ückendorf und beschließen in einer Gründungssitzung die Gründung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Gelsenkirchen Ückendorf. Mark Weißkirch wird als Vorstandsvorsitzender zusammen mit Januz Kuc und Björn Sagenschneider in den Vorstand gewählt. 

Die in der Gründungssitzung beschlossene Vereinssatzung wird zur Prüfung auf Gemeinnützigkeit an das zuständige Finanzamt geschickt. Am 01.10.2019 bestätigt das Finanzamt das die vorliegende Satzung alle vorgaben zur Anerkennung einer Gemeinnützigkeit erfüllt. 

Die Vorstandsmitglieder Björn Sagenschneider und Mark Weißkirch lassen die Verinsgründung und Satzung notariell bei einer Rechtsanwaltskanzlei beglaubigen. Der Notar stellt den Antrag zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.

Mit dem Schreiben vom 03.03.2020 vom Amtsgericht Gelsenkirchen, ist der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Gelsenkirchen Ückendorf, offiziell unter der Registernummer VR 2453 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen eingetragen und führt ab sofort den Zusatz e.V.

Völlig unerwartet und überraschend, ist das Vorstands- und Gründungsmitglied Björn Sagenschneider im Alter von nur 27 Jahren verstorben. Als Gründungsmitglied hat Björn von Beginn an unseren Verein begleitet. Wir werden Björn in ehrendem Gedenken behalten! 

Mit dem Bescheid vom 31.08.2020 erfüllt unser Verein die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 gem. Abgabenordnung und ist Steuerbegünstigt vom zuständigen Finanzamt anerkannt. Ab sofort ist unser Verein berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträgen die für die Verwendung unser Gemeinnützigen Zwecke verwendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach §50 Abs. 1 EStDV auszustellen.